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Containerbegasung für den Export Sie exportieren Güter in Staaten die den ISPM Nr. 15 (International Standard of Phytosanitary Measures No. 15) oder eine andere Behandlung der Verpackungshölzer fordern? Dann ist die Begasung mit Brommethan (Engl.: methyl bromide) ein geeignetes Verfahren, um diese Exportbestimmungen zu erfüllen. Wir bieten Ihnen die professionelle Holzbehandlung als rundherum Sorglosdienstleistung an sieben Tagen in der Woche in Hamburg, Bremen, Bremerhaven und an Sonderplätzen an. Eine Voraussetzung für den ISPM 15 ist, dass Sie auf allen individuellen Vollhölzern, zweiseitig und leserlich unsere Registrierungsnummer mit der IPPC-Markierung angebracht haben.
Bei der Begasung eines Containers ist die Anmeldefrist gegenüber der Aufsichtsbehörde zu beachten. Diese muss in den Verschiffungshäfen mindestens 24 Stunden vor der geplanten Begasung erfolgen. Zusätzlich ist Zeit für die anschließende Lüftung des Containers einzuplanen.
 Der Begasungsleiter überprüft vor dem Beginn der Begasung die ausreichende Gasdichtigkeit des Containers. Notwendige Abdichtungen werden vom Begasungs-Team vorgenommen. Nicht ausreichend dichte Container (Löcher, verzogene Türen o.ä.) müssen zur Begasung abgelehnt werden. Das Begasungsmittel wird gemäß den Zulassungsbestimmungen und ggf. in Abhängigkeit von der Temperatur in der vorgeschriebenen Dosierung in den Container eingebracht.
Nach erfolgter Lüftung und anschließender Freigabe wird eine Kopie des Messprotokolls im Inneren der Containertür angebracht. Dies soll entladende Gewerke darauf hinweisen, dass auch weiterhin noch Begasungsmittel aus Verpackungen ausgasen können.

Freimessung Unter Containerbegasungen fallen auch Container die im Ausland begast wurden und von Deutschland importiert werden. Wenn Sie diese Container zu Kontrollzwecken öffnen oder entladen möchten, nehmen wir für Sie die notwendigen Freimessungen im Sinne des Arbeitsschutzes vor.

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